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AG Frankfurt/Main, 09.07.2010 - 385 C 3772/09 (70) |
Zitiervorschläge
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. Juli 2010 - 385 C 3772/09 (70) (https://dejure.org/2010,82406)
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
HUK-Coburg Allgem. Vers. AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten in zusammengefaßter Summe von 1.351,20 nebst Zinsen aus abgetretenem Recht verurteilt
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 09.07.2010 - 385 C 3772/09 (70)
- LG Frankfurt/Main, 29.11.2010 - 1 S 197/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.07.2010 - 385 C 3772/09
Der Kläger bewegt sich auch bei der Pauschalierung seiner Honorare für Routinegutachten an der Schadenshöhe in dem vom Gesetz eingeräumten Gestaltungsspielraum (vergl. BGHZ 167, 139; BGH NJW 2007, 1450). - BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05
Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.07.2010 - 385 C 3772/09
Der Kläger bewegt sich auch bei der Pauschalierung seiner Honorare für Routinegutachten an der Schadenshöhe in dem vom Gesetz eingeräumten Gestaltungsspielraum (vergl. BGHZ 167, 139; BGH NJW 2007, 1450).
- LG Frankfurt/Main, 29.11.2010 - 1 S 197/10 wird die Beklagte darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Außenstelle Höchst, vom 9.7.2010, Az.: 385 C 3772/09 (70), gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
wird die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Außenstelle Höchst, vom 9.7.2010, Az.: 385 C 3772/09 (70) auf ihre Kosten zurückgewiesen.