Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 09.07.2010 - 385 C 3772/09 (70)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,82406
AG Frankfurt/Main, 09.07.2010 - 385 C 3772/09 (70) (https://dejure.org/2010,82406)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.07.2010 - 385 C 3772/09 (70) (https://dejure.org/2010,82406)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. Juli 2010 - 385 C 3772/09 (70) (https://dejure.org/2010,82406)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,82406) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    HUK-Coburg Allgem. Vers. AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten in zusammengefaßter Summe von 1.351,20 nebst Zinsen aus abgetretenem Recht verurteilt

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.07.2010 - 385 C 3772/09
    Der Kläger bewegt sich auch bei der Pauschalierung seiner Honorare für Routinegutachten an der Schadenshöhe in dem vom Gesetz eingeräumten Gestaltungsspielraum (vergl. BGHZ 167, 139; BGH NJW 2007, 1450).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.07.2010 - 385 C 3772/09
    Der Kläger bewegt sich auch bei der Pauschalierung seiner Honorare für Routinegutachten an der Schadenshöhe in dem vom Gesetz eingeräumten Gestaltungsspielraum (vergl. BGHZ 167, 139; BGH NJW 2007, 1450).
  • LG Frankfurt/Main, 29.11.2010 - 1 S 197/10
    wird die Beklagte darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Außenstelle Höchst,  vom 9.7.2010, Az.: 385 C 3772/09 (70), gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

    wird die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Außenstelle Höchst, vom 9.7.2010, Az.: 385 C 3772/09 (70) auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht